Rundbrief Nr. 02/15
Datenabgabetermine 2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie schon jetzt auf die bevorstehenden Datenabgabetermine hinweisen.
Bitte beachten Sie, dass für die Hamburger Leistungsbereiche (Anästhesie, Postnarkotische Befragung, Schlaganfall und Radiologie) der Datenannahmeschluss auf den 2. Februar 2015 festgelegt ist.
Für die bundesweiten Leistungsbereiche wurde der Datenannahmeschluss auf den 2. März 2015 terminiert. Dieser Termin gilt nicht für die Soll- und Risikostatistik des Erfassungsjahres 2014. Hier ist zwingend der 28. Februar 2015 einzuhalten. Später eingehende Statistiken dürfen von uns nicht mehr angenommen werden.
Damit Ihre Daten fristgerecht und reibungslos angenommen werden können, sollten Sie von der Möglichkeit Gebrauch machen, alle bereits vorhandenen Daten schon jetzt an unsere Datenannahmestelle zu übermitteln. Mit jeder Datenlieferung erhalten Sie automatisch einen aktuellen Datenbankstand.
Für die Testung der Risiko- und Sollstatistik können Sie unsere freigeschaltete Testinstanz nutzen (siehe auch Rundbrief Nr. 31/14 vom 17.12.2014). Bitte beachten Sie, dass Sie uns beide Statistiken noch einmal ab dem 1. Februar übermitteln müssen, da die Richtlinie des G-BA nur den Lieferzeitraum vom 1. bis 28. Februar zulässt.
Ferner machen wir darauf aufmerksam, dass die Dateibezeichnung für die Sollstatistik im Vergleich zu den letzten Jahren eine zusätzliche Angabe enthalten muss, um korrekt eingelesen zu werden. Sie muss dabei folgendem Schema entsprechen:
SOLL_JJJJ_IKNR_STANDORT_LÄNDERKODE.zip.gpg
(z.B.
SOLL_2014_123456789_00_HH.zip.gpg)
Weitere Informationen zur Sollstatistik finden Sie unter: www.sqg.de/datenservice/sollstatistik/
Bitte beachten Sie, dass wir keine Fristverlängerungen für die Datenabgabe einräumen dürfen!
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle