Rundbrief Nr. 02/14
Antrag auf fachabteilungsgetrennte Auswertungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie auch bereits in den vergangenen Jahren können Sie für das Verfahrensjahr 2013 wählen, ob Sie eine fachabteilungsbezogene Auswertung oder krankenhausbezogene Auswertung wünschen.
Bitte teilen Sie uns mit, für welche Module und welche Fachabteilungen Sie ggf. eine abteilungsgetrennte Auswertung wünschen. Um eine Umstellung gewährleisten zu können, benötigen wir Ihre Antwort bis zum 27. Januar 2014.
Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf aufmerksam machen, dass eine abteilungsgetrennte Auswertung ggf. einen Strukturierten Dialog pro Abteilung auslösen kann.
Ebenfalls machen wir darauf aufmerksam, dass eine getrennte Auswertung in der Darstellung im Qualitätsbericht problematisch werden kann, wenn unterschiedliche Ergebnisse in den einzelnen Auswertungseinheiten im Strukturierten Dialog erzielt werden. Davon unberührt bleiben die sog. Hamburger Leistungsbereiche, da die Ergebnisse nicht im Qualitätsbericht veröffentlicht werden müssen. Wir bitten deshalb alle Krankenhäuser um eine kurze schriftliche Rückmeldung, welche Auswertungsform Sie bevorzugen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle