Rundbrief Nr. 02/24
Risiko- und Sollstatistik VJ 2023
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit dem 1. Januar 2024 haben Sie die Möglichkeit, uns die Risiko- und Sollstatistik für das Verfahrensjahr 2023 zu übermitteln.
Eine Testphase ist nicht vorgesehen, Sie können aber jederzeit Ihre übermittelten Statistiken mit einer Neulieferung überschreiben.
Der letztmögliche Abgabetermin für beide Statistiken ist der 15. März 2024.
Die Übermittlung erfolgt an die Adresse: daten-hh@unitrend.de.
Nach der Übermittlung erhalten Sie eine automatische Rückmeldung mit ggfls. einem Fehlerprotokoll oder der von der Geschäftsführung zu unterschreibenden Konformitätserklärung.
Die unterschriebene Konformitätserklärung können Sie uns sowohl postalisch als auch per Mail zur Verfügung stellen. Die elektronische Übermittlung wurde dem Beschluss des G-BAs vom 15. Dezember 2022 ermöglicht (https://www.g-ba.de/downloads/39-261-5790/2022-12-15_DeQS-RL_Teil-1-Aenderungen-EJ-2023_BAnz.pdf).
Die elektronische Übermittlung der Konformitätserklärung wird per Antwort-Mail bestätigt.
Bitte beachten Sie auch, dass für jeden Standort eine Soll- und Risikostatistik und dass pro Institutskennzeichen eine „Einrichtungsbezogene EDOK-Sollstatistik“ abzugeben ist.
Hier noch einmal der Hinwies zur Bezeichnung der beiden Dateien:
- Risikostatistik: RS_2023_260123456_771234_HH.zip.gpg
- Sollstatistik: SOLL_2023_260712345_771234_HH_DeQS.zip.gpg
Achtung: Wenn Sie die ZIP-Datei manuell verschlüsseln, wird das Bundesland-Kürzel durch die Verschlüsselungssoftware nicht automatisch ergänzt. Sie müssen die Datei nach der Verschlüsselung entsprechend umbenennen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle