Rundbrief Nr. 02/21
Richtlinie zur hüftgelenknahen Femurfraktur (QSFFx-RL)
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Beschluss vom 22. November 2019 und Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 30. Dezember 2020 ist die Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten.
Wir möchten insbesondere darauf hinweisen, dass nun sowohl die osteosynthetische als auch die endoprothetische Versorgung innerhalb von 24 Stunden erfolgen muss, wenn keine Kontraindikation vorliegt.
Der Beschluss und weitere wichtige Informationen finden Sie auf den Seiten des G-BAs unter dem nachfolgenden Link: https://www.g-ba.de/beschluesse/4069/.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle