Rundbrief Nr. 02/20
Testinstanz Sollstatistik und Risikostatistik
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie darüber informieren, dass Sie auch in diesem Jahr wieder die Möglichkeit haben, die Abgabe der Sollstatistik QSKH-RL und Risikostatistik zu testen.
Bitte beachten Sie, dass Sie uns die beiden Statistiken noch einmal ab dem 1. Februar 2020 übermitteln müssen.
Der Lieferzeitraum für elektronische Übermittlung und die Konformitätserklärung nach der QSKH-RL muss bis zum 17. Februar 2020 erfolgen.
Sowohl für den Testbetrieb als auch für den Echtzeitversand verwenden Sie bitte die Adresse sollstatistik@eqs.de
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle