Rundbrief Nr. 02/20 - Qesü

Sollstatistik und Konformitätserklärung

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten noch einmal darauf hinweisen, dass Sie uns bitte die Sollstatistik und Konformitätserklärung nach § 16 Abs. 3 DeQS-RL, falls noch nicht geschehen, bis zum 15 März 2020 (Ende der Korrekturfrist) zur Verfügung stellen müssen.

Wir bitten Sie, diese Frist dringend einzuhalten.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Hohnhold
Leiter der Geschäftsstelle Qesü

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