Rundbrief Nr. 02/20 - Qesü
Sollstatistik und Konformitätserklärung
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten noch einmal darauf hinweisen, dass Sie uns bitte die Sollstatistik und Konformitätserklärung nach § 16 Abs. 3 DeQS-RL, falls noch nicht geschehen, bis zum 15 März 2020 (Ende der Korrekturfrist) zur Verfügung stellen müssen.
Wir bitten Sie, diese Frist dringend einzuhalten.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Geschäftsstelle Qesü