Rundbrief Nr. 02/26
Risiko- und Sollstatistik VJ 2025_Korrektur
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rundbrief Nr. 1/26 haben wir aufgeführt, dass Sie uns eine Sollstatistik_DeQS_EDOK zur Verfügung stellen müssen.
Dies ist nicht korrekt!
Vorbehaltlich des Inkrafttretens des G-BA-Beschlusses vom 18.12.2025 muss keine Abgabe der Sollstatistik_DeQS_EDOK (Meldung zur Dokumentationsverpflichtung für die einrichtungsbezogene QS-Dokumentation (NWIES_LKG und NWIEA_LKG)) für das Verfahrensjahr 2025 mehr erfolgen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle