Rundbrief Nr. 01/22
Wiederaufnahme der fallbezogenen QS-Dokumentation (NWIF)
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie noch einmal gesondert darauf hinweisen, dass die Wiederaufnahme der fallbezogenen QS-Dokumentation (NWIF) entsprechend des Beschlusses des G-BA zur Spezifikation für das Erfassungsjahr 2022 vom 15. Juli 2021 seit dem 1. Januar 2022 wieder erfolgen muss.
Die dazugehörigen Dokumente (Dokumentationsbogen, Ausfüllhinweise und Anwenderinformationen) können von der QS WI Verfahrensseite des IQTIG (https://iqtig.org/qs-verfahren/qs-wi/) abgerufen werden.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle