Rundbrief Nr. 01/20 - Qesü
Testinstanz Sollstatistik nach DeQS-RL
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie darüber informieren, dass Sie auch in diesem Jahr wieder die Möglichkeit haben, die Abgabe der Sollstatistik DeQS-RL zu testen.
Bitte beachten Sie, dass Sie uns die Statistik noch einmal ab dem 1. Februar 2020 übermitteln müssen.
Der Lieferzeitraum für elektronische Übermittlung und die Konformitätserklärung nach der DeQS-RL muss bis spätestens zum 16. März 2020 erfolgen (Korrekturfrist nach § 16 DeQS-RL Abs. 1 Satz 3).
Sowohl für den Testbetrieb als auch für den Echtzeitversand verwenden Sie bitte die Adresse sollstatistik@eqs.de
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Geschäftsstelle Qesü