Rundbrief Nr. 01/19 - Qesü

Aussetzung der Qualitätssicherungsdokumentation im Verfahren QW WI für belegärztliche Leistungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 17. Januar 2019 beschlossen, die Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) wie folgt zu ändern:

In Teil 2 Verfahren 2 § 20 wird ein neuer Absatz 3 wie folgt gefasst: „(3) Die einrichtungsbezogene QS-Dokumentation gemäß § 3 Absatz 2 für Belegärzte wird für die Erfassungsjahre 2018 bis 2020 ausgesetzt. Das Stellungnahmeverfahren auf Grundlage der einrichtungsbezogenen QS-Dokumentation wird für diese Zeit gemeinsam für Krankenhäuser und deren jeweilige Belegärzte durchgeführt. Der Rückmeldebericht des Krankenhauses zur einrichtungsbezogenen QS-Dokumentation wird dem Belegarzt auf Grundlage vertraglicher Vereinbarungen zur Verfügung gestellt.“

Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Den Beschluss können Sie auch unter https://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/3668/ abrufen.

Weiter möchten wir Sie darüber informieren, dass heute der Beschluss des G-BAs veröffentlicht wurde, dass die Verfahren PCI und WI aus der Qesü-RL in die Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) überführt werden. Dieser Beschluss ist unter dem Link https://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/3577/ nachzulesen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Hohnhold
Leiter der Geschäftsstelle

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