Rundbrief Nr. 16/11
Regelungen über Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Plenum des G-BA hat am 19. Mai 2011 über folgende Anpassung der Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser (Qb-R) entschieden:
Die Anzahl der in Tabelle A des Anhangs 3 zu Anlage 1 der Qb-R zu veröffentlichenden Qualitätsindikatoren hat sich auf 182 erhöht. Diese umfassen entsprechend dem Bericht des AQUA-Instituts zur Schnellprüfung und Bewertung der Indikatoren der externen stationären Qualitätssicherung die Indikatoren der Kategorie 1 („Verpflichtende Veröffentlichung empfohlen“) und der Kategorie 2 („Verpflichtende Veröffentlichung empfohlen, Erläuterungen und/oder leichte Anpassung notwendig“), einschließlich der Sentinel Event Indikatoren und der Indikatoren ohne Referenzbereich.
Das Plenum hat zugleich eine Anpassung der Anlage 1 der Qb-R beschlossen:
Die Tabelle zur Darstellung der Ergebnisse für Qualitätsindikatoren aus dem Verfahren gemäß QSKH-RL im Teil C-1.2.[Z] des Qualitätsberichts wird um Informationen zu den Indikatoren aus dem o.g. AQUA-Bericht ergänzt.
Der G-BA hat heute den Beschluss auf seiner Homepage unter folgenden Link veröffentlicht:
http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zur-richtlinie/39/#1334/
Die tragenden Gründe zum Beschluss befinden sich derzeit noch in der Bearbeitung
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Komm. Leiter der Landesgeschäftsstelle