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Anästhesie 3.0 - neue Spezifikation
10 Jahre nach der Verabschiedung des Kerndatensatzes Anästhesie (KDSA) Version 2.0 wurde von den Präsidien von DGAI und BDA eine Arbeitsgruppe beauftragt, den KDSA basierend auf den Erfahrungen der Auswertungen zu überarbeiten und auf einen fachlich aktuellen Stand zu bringen. Jeder Parameter wurde hinsichtlich der Aussagekraft für die Externe Qualitätssicherung ggf. an über 1 Mio. Anästhesiedatensätzen überprüft, bevor er dann entweder beibehalten, ganz weggelassen oder neu bewertet wurde. Der KDSA V3.0 hat 66 Felder. Bei der Bewertung der Organsysteme wird nur noch zwischen vorhandenen und nicht vorhandenen relevanten pathologischen Befunden unterschieden. Es sind nur noch drei anästhesierelevante Verlaufsbeobachtungen (AVB) und nur noch die relevanten Schweregrade zu erfassen. Durch die stärkere Strukturierung wurden weitergehende Plausibilitätskontrollen möglich. Der KDSA 3.0 wurde von den Präsidien von DGAI und BDA verabschiedet und ist ab dem 01.01.2011 (in Hamburg ab 01.01.2012) gültig.
Diese Datensatzbeschreibung beinhaltet zum einen das original Dokument der DGAI mit einer zusätzlichen Exportspezifikation, die den Kerndatensatz in das übliche BQS-Exportformat überführt und zum anderen eine vollständig datenbankgestützte Spezifikation, wie Sie es aus den Leistungsbereichen APO_RP oder APO_HH kennen.