Rundbrief Nr. 14/10
Strukturierter Dialog zur Über- bzw. Unterdokumentation
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat festgelegt, dass ab 2011 in jedem QS-Leistungsbereich ein Strukturierter Dialog zu führen ist, wenn bestimmte Unter- und Überdokumentationswerte vorliegen.
Dies liegt vor, wenn z. B. eine Vollzähligkeit der QS-Datensätze von 95 % nicht erreicht wird, d.h. der Anteil ausgewerteter Datensätze (IST) geringer ist als 95 % der dokumentationspflichtigen Datensätze (SOLL) oder auch wenn eine Überdokumentation in Leistungsbereichen festzustellen ist von 10 % oder mehr. Diese Regelung wird bereits für die QS-Daten 2010 für jeden einzelnen Leistungsbereich greifen. Sie ist unabhängig von der Sanktionsgrenze von 80 % IST/SOLL (global).
Wir möchten Sie frühzeitig über diese Änderung informieren. Vielleicht lässt sich bis zum Abgabeschluss der QS-Daten 2010 (28. Februar 2011) mit ein wenig Aufmerksamkeit in jedem dokumentationspflichtigen QS-Leistungsbereich die Vollzähligkeit erreichen bzw. auch die „Übervollzähligkeit“ vermeiden? Wir müssen dann nicht bei „nicht passender Vollzähligkeit“ bei Ihnen nachfragen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Komm. Leiter der Landesgeschäftsstelle