Rundbrief Nr. 15/10
Mehrzeitpunktmessung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ab 2011 wird ein Follow-Up-Verfahren in 6 Leistungsbereichen eingeführt. Es dient zunächst der Erprobung neuartiger Datenfluss-Erfordernisse, wie für die zukünftige sektorenübergreifende Qualitätssicherung vorgesehen.
Für die Datenerhebung ab 2011 finden Sie in Ihrer QS-Software entsprechende Abfragefelder in den 4 Modulen der endoprothetischen Erst- und Wechsel-OPs an Hüfte und Knie (17/2, 17/3, 17/5 und 17/7) wie auch in den Modulen Geburtshilfe und Neonatologie. Dabei sollen sog. PID-Informationen über behandelte Patienten und ihre gesetzliche Krankenkasse der „normalen“ QS-Dokumentation automatisiert, d.h. vom KIS Ihres Hauses, hinzugefügt werden.
Wichtig ist, dass bereits ab Januar 2011 die betroffenen GKV-Patienten über das Follow-Up zu informieren sind (nur die Patienten dieser sechs Leistungsbereiche (Pflicht!)).
In diesem Zusammenhang sei noch einmal klargestellt, dass die in das Follow-Up einbezogenen GKV-Patienten nach Auskunft der G-BA-Rechtsabteilung nicht in die Datenerhebung einwilligen müssen. Eine Einwilligungserklärung, z. B. in Form der Unterzeichnung der Merkblätter, erübrigt sich daher.
Der G-BA wird hierfür am 16. Dezember entsprechende Patienteninformationen beschließen. Wir werden Ihnen diese gerne nach Beschluss zur Verfügung stellen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Komm. Leiter der Landesgeschäftsstelle