Rundbrief Nr. 10/09
Übermittlung der Qualitätsindikatoren und Dokumentationsraten durch die EQS-Hamburg für die Qualitätsberichte 2009
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß des Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Neufassung der Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser vom 19. März 2009 werden, abweichend zu den Regelungen der vorherigen Qualitätsberichten, die krankenhausbezogenen Angaben der externen vergleichenden Qualitätssicherung gemäß Teil C-1 der Anlage 1 nach Prüfung und Kommentierung durch das Krankenhaus direkt von den für die Durchführung der externen vergleichenden Qualitätssicherung beauftragten Stellen an die Annahmestelle übermittelt.
Hierbei handelt es sich um die Angaben zu:
- C-1.1. Erbrachte Leistungen mit den dazugehörigen Dokumentationsraten
- C-1.2. Ergebnisse für ausgewählte Qualitätsindikatoren aus dem BQS-Verfahren
Dabei werden die Angaben für die direkten Verfahren durch die BQS GmbH und die indirekten Verfahren durch die EQS-Hamburg Landesgeschäftsstelle Qualitätssicherung für Sie zusammengestellt und übermittelt.
Diese Übermittlung umfasst nicht die PDF-Dokumente. Für die PDF-Dokumente hat jedes Krankenhaus hierzu das Recht einen um diese krankenhausbezogene Angaben ergänzten Bericht zu übermitteln.
Die Datenbankversion der BQS/EQS-Hamburg wird im C-1.2.-Teil die Qualitätsindikatoren der Tabelle A (verpflichtend) und der Tabelle B (freiwillig) des obigen Beschlusses (Anhang 3 zu Anlage 1 - siehe beigefügte Anlage) enthalten.
Für die indirekten Leistungsbereiche wird es durch die EQS-Hamburg ein dreistufiges Verfahren geben:
- 1.
Aufforderung zur Mitteilung an die EQS-Hamburg, welche freiwilligen BQS-Indikatoren (Tabelle B) veröffentlicht werden sollen.
2.
Bereitstellung der Angaben durch die EQS-Hamburg an die Krankenhäuser zur Fehlerprüfung und ggf. Ergänzung des Krankenhauskommentares als Excel-Datei.
- 3.
Übermittlung der Datenbankversionen durch die EQS-Hamburg an die Annahmestelle.
Wir werden für die Kommunikation mit Ihnen die uns offiziell benannten Mailadressen verwenden und in den nächsten Tagen mit der ersten Stufe des Verfahrens beginnen können.
Für die direkten Verfahren werden Sie durch die BQS informiert.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Roland Streuf
Leiter der Landesgeschäftsstelle