Rundbrief Nr. 7/09

Postnarkotische Befragung vom 30. März bis 2. April 2009

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in der nächsten Woche startet eine neue Runde der verpflichtenden Postnarkotischen Befragung.

Wir möchten Sie hierfür noch einmal sensibilisieren und Ihnen Informationen zur Durchführung sowie praktische Tipps geben.

Folgende Ein- und Ausschlusskriterien für alle ambulanten und stationären Patienten der Anästhesie, bei denen ein Kerndatensatz zur externen Qualitätssicherung anzulegen ist, wurden festgelegt:

Ausschlusskriterien:

- Alter <18 Jahre
- Patient ist nicht deutschsprachig
- Patienten werden aus dem OP oder Aufwachraum direkt auf die Intensivstation verlegt

Alle anderen Patienten sind somit eingeschlossen.

Wie wird die Befragung durchgeführt?

Damit die Ergebnisse richtig auswertbar sind, ist bei der Durchführung im Regelfall auf folgendes zu achten:

- Austeilen der Fragebögen an den Patienten im Aufwachraum
- Dokumentation eines eindeutigen Patientenidentifikationsmerkmals auf den Fragebögen, damit diese mit dem Kerndatensatz des Patienten zusammengeführt werden können. Diese Identifikationsmerkmale können je nach Softwareumsetzung für den Kerndatensatz variieren. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Softwareanbieter.
- Einsammeln der Fragebögen am 1. postoperativen Tag, jedoch frühestens nach 24 Stunden und spätestens nach 48 Stunden nach Verlegung. Bei ambulanten Patienten vor der Entlassung.

Sollte bei Ihnen obige Durchführung nicht möglich sein (z.B. Fehlen eines Aufwachraums), so bitten wir um Kontaktaufnahme mit der Landesgeschäftsstelle.

Vermerken Sie beim Aushändigen des Fragenbogens an den Patienten unbedingt die QS- Vorgangsnummer! Alternativ können Sie auch eine Aufnahmenummer, einen Barcode oder einen Patientennamen vermerken.

Warum ist die QS-Vorgangsnummer so wichtig?

- Das Zusammenführen der Daten mit dem Anästhesie-Kerndatensatz ist nur mit einer Vorgangsnummer möglich.
- Es können nur Datensätze mit Angabe der QS-Vorgangsnummer exportiert werden.
- Bei der Eingabe in eine Datenbank kann es sein, dass Sie allgemeine Angaben wie Anästhesie-Datum aus dem Narkoseprotokoll ergänzen müssen. Hierzu müssen Sie die Fragebögen den Patientenakten zuordnen können.
- Bei Rückfragen im Strukturierten Dialog bekommen Sie die QS-Vorgangsnummer von der Landesgeschäftsstell übermittelt. Anhand dieser können Sie den Patienten entanonymisieren und die Anfragen des Fachgremiums beantworten.

FAQ: 

Problembeschreibung

Mögliche Hilfestellung

Viele Patienten haben ihr Geburtsdatum an die Stelle des Anästhesietages geschrieben, dies führte zu Schwierigkeiten beim Auswerten/Einlesen.

- Dieses Problem gibt es z.B. bei der Verwendung von Fragebögen der Fa. medlinq

- Beschriften Sie das Datumsfeld als "Anästhesie-Datum"

- Sie können das Datum schon beim Aushändigen des Fragebogens eintragen und nehmen so eine Fehleintragung durch den Patienten vorweg.

Die Anonymität ist nicht gegeben, da ein Barcodeetikett mit oder ohne Namen essentiell ist, um den Fragebogen mit dem Narkoseprotokoll zu verknüpfen. Dies ist unbedingt notwendig, um die Ergebnisse mit dem Narkoseverfahren zu verknüpfen.

 - Die Anonymität ist bei einem persönlichen Überreichen und persönlichen Einsammeln von Fragebögen grundsätzlich nicht gegeben - unabhängig von zusätzlichen Barcodes.

- Die Anonymisierung erfolgt durch die QS-Vorgangsnummer, wenn die Daten exportiert werden.

- Somit ist in der Auswertung und der Landesgeschäftsstelle die Anonymität gewahrt.

Im Anhang befindet sich auch noch einmal der öffentlich zugängliche Musterfragebogen der EQS-Hamburg Landesgeschäftsstelle. Selbstverständlich kann dieser kopiert und zur Befragung verwendet werden.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Roland Streuf
Leiter der Landesgeschäftsstelle

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