Rundbrief Nr. 1/09
Antrag auf abteilungs-/betriebsstättengetrennte Auswertungen (Splitting)
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie auch für das Verfahrensjahr 2007 können Sie für das Verfahrensjahr 2008 wählen, ob Sie eine fachabteilungsbezogene Auswertung oder krankenhausbezogene Auswertung wünschen.
Für die abteilungsgetrennte Auswertung ist eine Mindestfallzahl von 20 Datensätzen pro Auswertungseinheit notwendig.
Bitte teilen Sie uns mit, für welche Module und welche Fachabteilungen Sie ggf. eine abteilungsgetrennte Auswertung wünschen. Um eine Umstellung gewährleisten zu können, benötigen wir Ihre Antwort bis zum 16. Januar 2009.
Sofern Sie keine Änderungen wünschen, brauchen Sie dies uns nicht gesondert mitzuteilen. Wenn wir von Ihnen keinen Änderungswunsch bekommen, gehen wir davon aus, dass Sie die Auswertungsmodalitäten für das Verfahrensjahr 2008 analog zum Verfahrensjahr 2007 beibehalten möchten.
Wir weisen darauf hin, dass, sofern Sie eine abteilungsbezogene Auswertung wünschen, es für Sie schwierig sein kann, die Angaben für den Strukturierten Qualitätsbericht krankenhausbezogen darzustellen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Roland Streuf
Leiter der Landesgeschäftsstelle