Rundbrief Nr. 09/07
BQS liefert Übersetzungen der Qualitätsmerkmale, die die Krankenhäuser künftig veröffentlichen müssen
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Namen der BQS Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung gGmbH erhalten Sie heute eine BQS-News:
BQS-News
BQS liefert Übersetzungen der Qualitätsmerkmale, die die Krankenhäuser künftig veröffentlichen müssen
„Woran erkenne ich ein gutes Krankenhaus?“ Auf diese Frage gibt es im Moment viele Antwortversuche, die Patientinnen und Patienten jedoch teilweise nur bedingt weiterhelfen. Mit der Neuauflage der Qualitätsberichte der Krankenhäuser liegen nun ab Herbst konkrete Ergebnisse zur Qualität in rund 1.500 Krankenhäusern vor. Letztere werden pflichtgemäß zum 30. November 2007 zu zehn Versorgungsbereichen Angaben veröffentlichen. Einen entsprechenden Beschluss hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das obersten Beschlussgremium der Selbstverwaltung der Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland, am 21. Juni 2007 gefasst.
Die BQS wählte dafür im Auftrag des G-BA aus den rund 180 Qualitätsmerkmalen der externen Qualitätssicherung 27 aus, die für eine solche Veröffentlichung besonders geeignet sind. Damit diese Informationen von den Krankenhäusern einheitlich und für Patientinnen und Patienten verständlich dargestellt werden können, stellt die BQS nun die entsprechenden Übersetzungen der medizinischen Fachsprache zur Verfügung. Dies ist ein weiterer Beitrag der BQS zur Erhöhung der Transparenz im Gesundheitswesen.
Download:
Qualitätsindikatoren für die Qualitätsberichte
Laienverständliche Bezeichnungen der Qualitätsindikatoren für die Qualitätsberichte
Die News erhalten Sie auch auf unserer Internet-Seite unter:
http://www.bqs-online.com/public/news/archiv/2007/juli/11072007
Mit freundlichen Grüßen
BQS Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung gGmbH
i.A. Felix Höfele
Projektleiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit